Bildungsurlaub in Hessen für alle ArbeitnehmerInnen

Die wichtigsten Informationen aus dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz:

Wer kann teilnehmen?

„Alle mit ihrem Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen Beschäftigten haben gegenüber ihrer Beschäftigungsstelle Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub.“ (§ 1 Abs. 1, Satz 1) Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.

Wozu Bildungsurlaub?

„Bildungsurlaub dient der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder der Schulung (Qualifizierung und Fortbildung) für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes. Bildungsurlaub für zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte dient allein der politischen Bildung.“ (§ 1 Abs. 2)

Das Ziel politischer Bildung im Bildungsurlaub:

„Politische Bildung soll Beschäftigte in die Lage versetzen, ihren Standort in Betrieb oder Gesellschaft sowie gesellschaftliche Zusammenhänge zu erkennen. Bildungsurlaub zur politischen Bildung verfolgt das Ziel, das Verständnis der Beschäftigten für gesellschaftliche, soziale oder politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache in Staat, Gesellschaft oder Betrieb zu fördern.“ (§ 1 Abs. 3)

Bildungsurlaub - wieviele Tage?

„Der Bildungsurlaub beträgt jährlich fünf Arbeitstage. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung entsprechend.“ (§ 2 Abs. 1, Satz 1)

Ab wann besteht Anspruch auf Bildungsurlaub?

„Der Anspruch auf Bildungsurlaub wird erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses erworben.“ (§ 4 Abs. 1)

Anmeldung

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