Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen im In- und Ausland (gültig ab 01.10.2022)

1. Allgemeines: ARBEIT UND LEBEN Hessen ist kein Reisepartner im herkömmlichen Sinne. Als Arbeitsgemeinschaft für politische Bildung sind wir anerkannter Veranstalter von Bildungsurlauben nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG). Unsere Veranstaltungen werden in der Regel mit öffentlichen Mitteln bezuschusst. Wir arbeiten nicht gewinnorientiert. Im Mittelpunkt unserer Veranstaltungen steht die Umsetzung eines gesellschaftspolitischen Seminarprogramms.

2. Anmeldung: Die Veranstaltungen von ARBEIT UND LEBEN Hessen stehen in der Regel jedem und jeder offen, unabhängig von Partei-, Konfessions- oder Organisationszugehörigkeit. Zugangsbeschränkungen können sich bei Veranstaltungen ergeben, die sich an eine bestimmte Zielgruppe richten.
Die Anmeldung muss schriftlich beim Veranstalter erfolgen, möglichst auf dem dafür vorgesehenen Vordruck. Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung vom Veranstalter schriftlich bestätigt worden ist.

3. Datenschutz: ARBEIT UND LEBEN Hessen versichert, dass die automatische Verarbeitung personenbezogener Daten den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bzw. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechen. Es findet keine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken statt. Die für die Erbringung unserer Leistungen notwendigen Daten werden elektronisch gespeichert und an die für die Auftragsabwicklung relevanten Institutionen weitergegeben, wie z.B. Zuwendungsgeber, Kooperations- und Vertragspartner (z.B. Tagungsstätten oder Seminarleiter*innen). Darüber hinaus verwendet ARBEIT UND LEBEN Hessen. die Adressen für die Zusendung von Informationen über unsere Angebote per Post. Wenn Teilnehmende keine weiteren Informationen wünschen, kann dies jederzeit formlos mitgeteilt werden: E-Mail an: info(at)aul-hessen.de oder schriftlich an: Arbeit und Leben Hessen, Weilstraße 4-6, 61440 Oberursel.

4. Zahlungsbedingungen: Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung von 20 % des Teilnahmebeitrages zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu überweisen.

5. Preise und Leistungsumfang: Die Höhe der Teilnahmebeiträge sind dem aktuellen Programmheft oder der jeweiligen Einzelausschreibung zu entnehmen.
Sofern bei einzelnen Veranstaltungen nicht anders beschrieben, sind im Teilnahmebeitrag in der Regel die Programmkosten, die Kosten für Übernachtung und Frühstück enthalten. Für die Unterbringung bei Jugendseminaren stehen in der Regel Mehrbettzimmer, bei Erwachsenenseminaren Doppelzimmer zur Verfügung. Gegen Aufpreis können, soweit vorhanden, Einzelzimmer gebucht werden. Gerne bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, ein halbes Doppelzimmer zu buchen, sofern wir eine*n Zimmerpartner*in für Sie finden. Zunächst müssen wir Ihnen den Einzelzimmerzuschlag in voller Höhe berechnen, wenn wir bis 6 Wochen vor Beginn eine*n Zimmerpartner*in für Sie gefunden haben, schreiben wir Ihnen den Einzelzimmerzuschlag wieder gut. Die Kosten für An- und Abreise zum Seminarort werden - wenn nicht anders angegeben - von den Teilnehmenden selbst getragen. In sozialen Härtefällen kann der Teilnahmebeitrag vom Veranstalter reduziert werden. Hierzu ist zunächst eine formlose Anfrage an ARBEIT UND LEBEN Hessen zu stellen.

6. Bildungsurlaube und/oder mit öffentlichen Mitteln geförderte Veranstaltungen: Aus den Richtlinien des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes (HBUG) und/oder den Förderrichtlinien für die Bezuschussung von Veranstaltungen mit öffentlichen Mitteln ergeben sich verbindliche Rahmenbedingungen für jede/n Teilnehmende/n:

  1. Bei Veranstaltungen, die nach dem HBUG bzw. vergleichbaren Gesetzen anderer Bundesländer anerkannt sind, beträgt – entsprechend der Vorgaben des HBUG - die tägliche Arbeitszeit 6 Zeitstunden. Diese Zeiten dürfen nicht unterschritten werden. Eine nur zeitweise Teilnahme ist nicht möglich.
  2. Die Bezuschussung der Veranstaltung mit öffentlichen Mitteln ist an die Teilnahme am Seminarprogramm gekoppelt. Nimmt der/die Teilnehmende nicht am Seminarprogramm teil, so kann ihm/ihr der dadurch entfallende Zuschuss in Rechnung gestellt werden.

7. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson: Im Falle des Rücktritts eines Teilnehmenden verlangt der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr bzw. Stornogebühr für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen:

  1. Bei einem Rücktritt bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 € bei Auslandsseminaren und 20 € bei Inlandsseminaren fällig.
  2. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr fällig in Höhe von:

Wir bemühen uns die Stornogebühren bei Absagen zu reduzieren, wie es nach Abzug der ersparten Aufwendungen und eventuell anderweitiger Besetzung der Plätze möglich ist. Wir bemühen uns die Stornogebühren bei Absagen zu reduzieren, wie es nach Abzug der ersparten Aufwendungen und evtl. anderweitiger Besetzung der Plätze möglich ist. In Absprache mit ARBEIT UND LEBEN Hessen kann eine Ersatzperson gestellt werden. Anfallende Umbuchungsgebühren o. ä. ist von der Person selber zu tragen.

8. Rücktritt durch den Veranstalter: ARBEIT UND LEBEN Hessen kann eine Veranstaltung absagen, wenn die erforderliche Anzahl von Teilnehmenden (in Abhängigkeit von den jeweiligen Förderrichtlinien) sechs Wochen vor Beginn nicht erreicht ist. Im Fall der Absage einer Veranstaltung durch ARBEIT UND LEBEN Hessen. werden bereits gezahlte Teilnahmebeiträge in voller Höhe erstattet.
ARBEIT UND LEBEN Hessen behält sich vor, aus wichtigen Gründen Änderungen bei der Unterbringung, dem Aufenthalt und/oder dem geplanten Programm vorzunehmen, sofern sie den Teilnehmenden zumutbar sind. ARBEIT UND LEBEN Hessen kann während einer Veranstaltung ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten bzw. kündigen, wenn der/die Teilnehmende die Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch das Team nachhaltig stört oder sich so verhält, dass die sofortige Lösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Eventuelle hieraus entstehende Mehrkosten trägt der/die Teilnehmende bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigte.

9. Versicherung und Haftung: Sämtliche Schäden, die von einem/einer Teilnehmenden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, müssen von diesem/dieser bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigten selbst getragen werden. Der Teilnahmebeitrag beinhaltet in der Regel keinerlei Versicherung. Um sich vor Kostennachteilen insbesondere bei Auslandsseminaren zu schützen, wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und evtl. eines Versicherungspakets, das im Allgemeinen die Gepäck-, Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung während des Auslandsaufenthalts umfasst, angeraten.

10. Beförderung: Bei Seminarreisen (Bahn, Flug, Bus, etc.) wird die Beförderung durch ARBEIT UND LEBEN Hessen nur vermittelt. Es gelten die Reisebedingungen der Unternehmen, die die Beförderungen erbringen. Die Haftung von ARBEIT UND LEBEN Hessen ist beschränkt entsprechend
der Regelung § 651 v, wBGB.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Teilnahmevertrags zur Folge. Dies gilt ebenso für die Teilnahmebedingungen.