Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen im In- und Ausland (gültig ab dem 15.11.2024)

1. Allgemeines: Arbeit und Leben Hessen gGmbH ist kein Reisepartner im herkömmlichen Sinne. Als gemeinnütziger Träger für politische Bildung sind wir anerkannter Veranstalter von Bildungsurlauben nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG). Unsere Veranstaltungen werden in der Regel mit öffentlichen Mitteln bezuschusst. Wir arbeiten nicht gewinnorientiert. Im Mittelpunkt unserer Veranstaltungen steht die Umsetzung eines gesellschaftspolitischen Seminarprogramms. Wir beantragen für alle Bildungsurlaube die Anerkennung beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration. Die Anerkennung aus anderen Bundesländern beantragen wir nach Möglichkeit auf Anfrage. Für NRW und Baden-Württemberg liegt eine Trägeranerkennung vor.

In der Regel sind mehrstündige Exkursionen und Stadtrundgänge Teil unserer vielfältig organisierten Lernprozesse im Bildungsurlaub und wichtige Bestandteile. Bei besonderen Bedarfen bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen. Weitere Auskünfte zu den Veranstaltungen finden Sie bei den FAQs auf unserer Homepage oder sind direkt bei Arbeit und Leben Hessen zu erfragen.

Aus den Richtlinien des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes (HBUG) ergeben sich verbindliche Rahmenbedingungen für alle Teilnehmenden:
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Zeitstunden und darf nicht unterschritten werden. Eine nur zeitweise Teilnahme ist nicht möglich.
Die tägliche Arbeitszeit bei Bildungsurlauben in Teilzeit beträgt 4 Zeitstunden bei insgesamt 20 Zeitstunden in der Woche. Im Krankheitsfall während des Bildungsurlaubs benötigen Sie für den Arbeitgebenden eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die entsprechenden Tage.

2. Teilnahmevoraussetzungen/Anmeldung: Die Teilnahme an Veranstaltungen von Arbeit und Leben Hessen steht grundsätzlich allen Personen offen, soweit sie die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen der jeweiligen Veranstaltung erfüllen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die Zahl der Teilnehmenden bei einem Bildungsurlaub liegt in der Regel zwischen 12 und 18 Personen.
Das Angebot des Bildungsurlaubs richtet sich zunächst an Arbeitnehmer*innen. Selbstverständlich kann aber jede*r an unseren Bildungsurlauben teilnehmen, also auch Studierende, Rentner*innen, Erwerbslose u. a.

Die Anmeldung muss schriftlich beim Veranstalter erfolgen, entweder über das Anmeldeformular auf der Homepage oder auf dem dafür vorgesehenen Vordruck.
Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung vom Veranstalter schriftlich bestätigt wurde.

Bei unseren Veranstaltungen nicht erwünscht sind Personen, die rechtsextremen Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige Menschen verachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind.

3. Datenschutz: Arbeit und Leben Hessen gGmbH verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Anmeldung zu und Teilnahme an Bildungsangeboten auf der rechtlichen Grundlage eines Vertrages im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. b der Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO). Die für die Erbringung der Bildungsangebote notwendigen Daten werden ausschließlich an die für die Auftragsabwicklung relevanten Institutionen weitergegeben wie z.B. Zuwendungsgebende oder Kooperations- und Vertragspartner*innen (z.B. Tagungsstätten oder Seminarleitungen). Es findet keine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken statt. Gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO versendet Arbeit und Leben Hessen gGmbH im berechtigten Interesse daran, ehemalige Teilnehmende auf weitere Angebote hinzuweisen, Informationen zu zukünftigen Veranstaltungen. Wenn Teilnehmende keine weiteren Informationen wünschen, kann dies jederzeit formlos mitgeteilt werden per E-Mail an info@aul-hessen.de oder schriftlich an Arbeit und Leben Hessen gGmbH, Weilstraße 4-6, 61440 Oberursel. Ausführliche Datenschutzhinweise unter www.aul-hessen.de

4. Zahlungsbedingungen: Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung von 20 % des Teilnahmebeitrages innerhalb von zwei Wochen zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu überweisen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Platz an andere Interessierte zu vergeben, falls die Teilnahmegebühr nicht fristgerecht bezahlt wird.

Kontoverbindung bei der GLS Gemeinschaftsbank eG
IBAN: DE66 4306 0967 1305 2520 00
BIC: GENODEM1GLS

5. Preise und Leistungsumfang: Die Höhe der Teilnahmebeiträge sind dem aktuellen Programmheft oder der jeweiligen Einzelausschreibung zu entnehmen.
Sofern bei einzelnen Veranstaltungen nicht anders beschrieben, sind im Teilnahmebeitrag in der Regel die Programmkosten sowie die Kosten für Übernachtung und Frühstück enthalten. Für die Unterbringung stehen in der Regel Doppelzimmer zur Verfügung. Gegen Aufpreis können, soweit vorhanden, Einzelzimmer gebucht werden. Gerne bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, ein halbes Doppelzimmer zu buchen. Zunächst müssen wir Ihnen den Einzelzimmerzuschlag in voller Höhe berechnen. Wenn wir bis 6 Wochen vor Beginn eine*n Zimmerpartner*in für Sie gefunden haben, schreiben wir Ihnen diesen wieder gut.

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen: Eine selbst organisierte Anreise entspricht eher den individuellen Bedürfnissen der Teilnehmenden als die Anreise in der Gruppe. Die Kosten für An- und Abreise zum Seminarort werden von den Teilnehmenden selbst getragen.

Bei Vorliegen eingeschränkter finanzieller Möglichkeiten kann der Teilnahmebeitrag vom Veranstalter reduziert werden. Hierfür ist zunächst eine formlose Anfrage an Arbeit und Leben Hessen zu stellen und ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Als Nachweis gelten beispielsweise der Frankfurt-Pass, ein Wohngeldbescheid, ein Bescheid über Arbeitslosengeld II oder andere vergleichbare Unterlagen.

6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson:
Ein Rücktritt von der Teilnahme am Seminar muss dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt werden. Im Falle des Rücktritts eines*r Teilnehmenden verlangt der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr bzw. Stornogebühr:

  1. Bei einem Rücktritt bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50€ bei Auslandsseminaren und 20€ bei Inlandsseminaren fällig.
  2. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Stornogebühr fällig in Höhe von:
    20 % der Teilnahmegebühr bei Absagen innerhalb von sechs Wochen vor Seminarbeginn
    50 % der Teilnahmegebühr bei Absagen innerhalb von vier Wochen vor Seminarbeginn
    80 % der Teilnahmegebühr bei Absagen innerhalb einer Woche vor Seminarbeginn
    90 % bei Nichtantritt des Bildungsurlaubs

Wir bemühen uns die Stornogebühren bei Absagen zu reduzieren, wie es nach Abzug der ersparten Aufwendungen und eventuell anderweitiger Besetzung der Plätze möglich ist. In Absprache mit Arbeit und Leben Hessen kann eine Ersatzperson gestellt werden. Anfallende Umbuchungsgebühren o. ä. sind von der Person selbst zu tragen.

7. Rücktritt durch den Veranstalter: Arbeit und Leben Hessen kann eine Veranstaltung absagen, wenn die erforderliche Anzahl von Teilnehmenden (in Abhängigkeit von den jeweiligen Förderrichtlinien) bis zu acht Wochen vor Beginn nicht erreicht ist. Im Fall der Absage einer Veranstaltung durch Arbeit und Leben Hessen werden bereits gezahlte Teilnahmebeiträge in voller Höhe erstattet.
Arbeit und Leben Hessen behält sich vor, aus wichtigen Gründen Änderungen bei der Unterbringung, dem Aufenthalt und/oder dem geplanten Programm vorzunehmen, sofern sie den Teilnehmenden zumutbar sind. Arbeit und Leben Hessen kann während einer Veranstaltung ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten bzw. kündigen, wenn die*r Teilnehmende die Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch das Team nachhaltig stört oder sich so verhält, dass die sofortige Lösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Eventuelle hieraus entstehende Mehrkosten trägt die*r Teilnehmende.

8. Versicherung und Haftung: Sämtliche Schäden, die von einem*r Teilnehmenden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, müssen von diesem*r selbst getragen werden. Der Teilnahmebeitrag beinhaltet keinerlei Versicherung. Um sich vor Kostennachteilen insbesondere bei Auslandsseminaren zu schützen, wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und evtl. eines Versicherungspakets angeraten.

9. Beförderung: Bei einigen Seminarreisen wird eine Personenbeförderung am Seminarort durch Arbeit und Leben Hessen vermittelt (Bahn, Bus etc.). Es gelten die Reisebedingungen der Unternehmen, die die Beförderungen erbringen. Die Haftung von Arbeit und Leben Hessen ist beschränkt entsprechend der Regelung § 651 v, wBGB.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Teilnahmevertrags zur Folge. Dies gilt ebenso für die Teilnahmebedingungen.

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