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Bildungsurlaub190 €
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Wem gehört das Morgen?

Zwischen revolutionärem Aufbruch und Zukunftsangst

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Eine Demonstration in Frankfurt. Im Hintergrund ist der Hauptbahnhof. Mit einer großen gelben Banneraufschrift 'Our Future is Not for Sale' und dem Hashtag #BankenBlockieren. Viele Menschen tragen Masken und halten Plakate hoch. Im Hintergrund sind Bäume und ein historisches Bahnhofsgebäude zu sehen.

„Wir wollen alles!“ war ein zentraler Slogan der europäischen Linken in den 1970er Jahren. Für viele schien eine bessere Zukunft frei von Unterdrückung, Ausbeutung und Naturzerstörung greifbar. Utopie schien machbar zu sein, wenn man nur wollte. Und heute? Anstatt positive Utopien zu entwerfen, scheint die Linke vor allem Untergangsszenarien zu bekämpfen: Klimakatastrophe, Demokratiekrise, Rechtsextremismus. Woraus entsteht der Mut, etwas Neues zu entwerfen und neue Wege einzuschlagen?

Wir besuchen Orte und Akteur*innen der einstmals „aufsässigen Stadt“ Frankfurt. Wir reden über und mit Spontis, Dogmatiker*innen, Anarchist*innen und Maoist*innen. Über Macher und Macker, K-Gruppen und Frauenpower, zivilen Widerstand und linke Revolutionsromantik. Was ist aus ihren Projekten und Ideen geworden? Was verbindet sie mit Fridays for Future und der Letzten Generation? Und: Wofür lohnt es sich heute zu kämpfen? Welche Utopie, welche alternative Arbeits- und Lebensform ist möglich?

Ein Seminar für alle, die Aufgeben für die falsche Lösung halten.

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Lesen Sie hier unsere Teilnahmebedingungen

Ort

Frankfurt am Main, Saalbau DGB-Haus

Website

Kosten

190 € (ohne Übernachtung/Verpflegung)

Seminarleitung

Thomas Sieben

Said Hosseini

Seminarnummer

202515

Die wichtigsten Fragen zum Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ist ein gesetzlich verankerter Anspruch für Arbeitnehmende, der es diesen ermöglicht, sich für die Teilnahme an einem Seminar von der Arbeit freistellen zu lassen. In einigen Bundesländern wird dieser Anspruch auch als Bildungszeit, Bildungsfreistellung oder Weiterbildung für Arbeitnehmende bezeichnet.

Grundsätzlich haben alle hessischen Arbeitnehmende der privaten Wirtschaft und des Öffentlichen Dienstes Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz. Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende (im zweiten Lehrjahr) und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

Beamt*innen, Richter*innen und Soldaten*innen haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Für diesen Personenkreis bestehen Sondervorschriften (z. B. die „Urlaubsverordnung für die Beamtinnen und Beamte im Lande Hessen“). Bundesbeamte haben z.B. Anspruch auf Sonderurlaub, nicht auf Bildungsurlaub. Sie können im Rahmen des Sonderurlaubs an unseren Seminaren teilnehmen. Wir können auf Wunsch die Veranstaltung bei der Bundeszentrale für Politische Bildung als Sonderurlaub anerkennen lassen.

Hessische Beschäftigte haben ein Anrecht auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr, wenn sie fünf Tage die Woche arbeiten. Wird jedoch regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend – er richtet sich also immer nach den Wochenarbeitstagen. Die Mindestdauer des Bildungsurlaubs beträgt drei Tage.

In Hessen kann ein nicht ausgeschöpfter Anspruch auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden. Die Übertragung ist bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres schriftlich gegenüber den Arbeitgebenden zu erklären.

Wurde ein Bildungsurlaub abgelehnt, überträgt sich der Anspruch automatisch auf das Folgejahr.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass dieser vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales anerkannt worden ist.

Für die Anerkennung des Bildungsurlaubs gilt der Ort, an dem Sie arbeiten. Das kann auch das Homeoffice sein, wenn das der schwerpunktmäßige Arbeitsplatz ist.

Der Inhalt der Fortbildung muss nicht in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Das Spektrum reicht von Sprachkursen über konkrete fachliche Fortbildungen, Schulungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes bis zu politischen Seminaren oder persönlichkeitsbildenden Kursen.

Der Anspruch wird erstmals erworben, wenn das Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht.

Unser Seminarangebot der politischen Bildung umfasst alle Bereiche des gesellschaftlich-politischen Lebens. Nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz muss jede Veranstaltung der politischen Bildung das Ziel verfolgen, das Verständnis der Teilnehmenden für gesellschaftliche, soziale oder politische Zusammenhänge zu verbessern, um die Mitsprache in Staat, Gesellschaft oder Beruf zu fördern.

Veranstaltungen der politischen Bildung müssen keinen inhaltlichen Bezug zu dem aktuell ausgeübten Beruf haben.

Während des Bildungsurlaubs zahlen die Arbeitgebenden den Lohn bzw. das Gehalt weiter, wie bei einem regulären Urlaub. Die Kursgebühren, Ausgaben für Lehrmittel sowie Kosten für Fahrten und Unterkunft müssen die Arbeitnehmenden selbst tragen.

Die Ausgaben für die Bildungsmaßnahme im Rahmen des Bildungsurlaubs lassen sich in der Steuererklärung nur dann als Werbungskosten absetzen, wenn das besuchte Seminar der beruflichen Weiterbildung dient.

Bildungsurlaub ist rechtlich gesehen Arbeitszeit. Es gelten also die gleichen Regeln zur Krankmeldung wie für reguläre Arbeitstage. Melden Sie sich darum unbedingt krank, wenn Sie nicht am Seminar teilnehmen können. Die Veranstaltenden werden Ihnen eine Teilnahmebestätigung nur für die Tage aushändigen, an denen Sie tatsächlich anwesend waren.

Die Beschäftigungsstelle hat nach dem Gesetz in den nachfolgenden Fällen die Möglichkeit den Antrag auf Bildungsurlaub abzulehnen:

  • wenn der Freistellung in dem vorgesehenen Zeitraum dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen oder
  • wenn in dem jeweiligen Betrieb im laufenden Kalenderjahr bereits mehr als ein Drittel der Beschäftigten an anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltungen teilgenommen hat.

Beide Ablehnungsgründe dürfen bei Auszubildenden jedoch nicht geltend gemacht werden.

In den Gesetzen der meisten Bundesländer ist die Wahlfreiheit bei der Seminarwahl explizit festgeschrieben, d.h. der Inhalt der Weiterbildung muss nicht zwangsläufig mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen. Bei Seminaren der politischen Bildung gilt diese Einschränkung ohnehin nicht.

Will die Beschäftigungsstelle die Freistellung verweigern, muss dies den Beschäftigten spätestens drei Wochen nach Erhalt der Mitteilung in Textform und unter Angabe der Gründe mitgeteilt werden. Erfolgt die Ablehnung nicht form- bzw. fristgerecht, sind die Beschäftigten kraft Gesetz freigestellt. Sie dürfen dann ausnahmsweise an der Bildungsurlaubsveranstaltung teilnehmen, ohne dass eine ausdrückliche Freistellung der Beschäftigungsstelle vorliegt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Arbeitnehmenden die Freistellung ebenfalls form- und fristgerecht gegenüber der Beschäftigungsstelle geltend gemacht haben.

Wird die Freistellung abgelehnt können folgende Handlungsmöglichkeiten genutzt werden:

  • Einen geeigneten neuen Termin suchen und den Bildungsurlaub neu beantragen.
  • Betriebs- bzw. Personalrat oder auch die Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Vermittlung einschalten.
  • Sind Beschäftigte Mitglied in einer Gewerkschaft, können sie sich von dieser kostenlos rechtlich beraten und ggf. gerichtlich vertreten lassen.
  • Lehnt die Beschäftigungsstelle die Freistellung dennoch ab, kann der Anspruch als letzte Instanz vor den zuständigen Arbeitsgerichten eingeklagt werden.

  1. Anspruchsberechtigung prüfen und sich über Seminarangebote informieren
  2. Seminar nach eigenem Interesse aussuchen und sich beim Bildungsträger anmelden
  3. Der Bildungsträger schickt Infomaterial zum Seminar und Unterlagen für die Beantragung bei der Betriebsstätte (Anmeldebestätigung, Programm, Anerkennung für das entsprechende Bundesland)
  4. Frühzeitig schriftlichen Antrag auf Bildungsurlaub beim Arbeitgebenden stellen – spätestens vor gesetzlichem Fristablauf (4-6 Wochen)
  5. a. Die Arbeitgebenden genehmigen den Bildungsurlaub.
    b. Die Arbeitgebenden lehnen den Bildungsurlaub ab: Prüfen, ob die Rückmeldung fristgerecht war und die angeführten Gründe gerechtfertigt sind, ggf. einen geeigneten neuen Termin suchen und den Bildungsurlaub neu beantragen.
  6. Die Teilnahme am Bildungsurlaub ist verpflichtend, wenn sie genehmigt wurde. Die Teilnahmebescheinigung muss dem Arbeitgebenden nach Abschluss des Bildungsurlaubs vorgelegt werden.

Den Ort des Bildungsurlaubes kann man selbst bestimmen. Wichtig ist nur, dass das Seminar in Hessen als Bildungsurlaub anerkannt ist.

Fast alle Bundesländer (außer Bayern und Sachsen) haben eigene Bildungsurlaubsgesetze erlassen. In Hessen gilt das Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub.

Arbeit und Leben Hessen ist eine gGmbH und als geprüfte Weiterbildungseinrichtung mit dem Qualitätssiegel von Weiterbildung Hessen zertifiziert.

Porträt einer lächelnden Person mit rasiertem Kopf und dunklem Vollbart. Er trägt ein schwarzes T-Shirt, eine silberne Kette und hat Tunnel-Piercings in den Ohren. Der Hintergrund ist grün und verschwommen, vermutlich eine natürliche Umgebung

Jonas Iscen

Ihre Ansprechperson

Wenn ihr euch für einen Bildungsurlaub bei uns interessiert, aber noch offene Fragen habt, meldet euch gerne bei uns.
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